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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-389  

Betreff: Kostenübernahme Sprachkurse
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.02.2023, zugegangen per Mail vom 20.06.2023, wurde durch die Stadt Elmshorn darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Sprachkurse durch die Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht mehr ausreichend ist.

 

Die Stadt Elmshorn fordert daher einen Eigenanteil der Wohnsitzkommunen in Höhe von 200 je Teilnehmer. Weitere Voraussetzung ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an einem Integrationskurs, ausgestellt durch das BAMF.

 

Im Juni wurden die ersten Geflüchteten vorstellig und baten um eine entsprechende Kostenübernahme.

 

Sprache ist erstes Mittel für eine gelingende Integration. Fünf geflüchtete Personen haben die Zusage für einen Sprachkurs durch die VHS Elmshorn vorgelegt. Für diese Personen wurden Kostenübernahmeerklärungen, bisher ohne vorherige Zustimmung des Amtes, ausgestellt.

 

Die Kosten können aus den Mitteln der Integrationspauschale getragen werden.

 

here Informationen können dem Anschreiben der Stadt Elmshorn entnommen werden.

 

Ob weiterhin Kostenübernahmeerklärungen ausgestellt werden dürfen, obliegt der Entscheidung des Amtsausschusses.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die Übernahme des Gemeindeanteils in Höhe von 200r die Teilnahme an einem Sprachkurs / Integrationskurs für geflüchtete Personen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an einem Sprachkurs, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Fchtlinge.  

 


Finanzielle Auswirkungen:
Je Teilnehmer fallen Kosten in Höhe von 200 an.

Das Land zahlt derzeit noch eine Integrationspauschale in Höhe von 500 je zugewiesener Person.

 


Anlage/n:

Kostenübernahme Sprachkurs, Anschreiben Stadt Elmshorn v. 07.02.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenübernahme Sprachkurs (98 KB)      

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