Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-376
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 16.05.2023 wurde unter Mitteilungen der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass es im Zuge des Straßenausbaus eines Teiles der Brunnenstraße zu Unterhaltungsarbeiten an der Bordsteinanlage in Höhe von ca. 9.500€ gekommen ist.
Das planende Ingenieurbüro Siebert & Partner hat folgende Erläuterung dazu abgegeben:
Zu den durch die Fa. Granit Tiefbau ausgeführten Regulierungsarbeiten an den Randeinfassungen im Ausbaubereich der Brunnenstraße kann ich Ihnen folgende Erläuterungen mitteilen:
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme in der Brunnenstraße durch die Fa. Granit Tiefbau erfolgte für den LBV-SH auch eine Erneuerung der asphaltierten Fahrbahn im Vollausbau, die Straßenbauarbeiten wurden aufgrund der vorgefundenen ehemaligen Kopfsteinpflasterstraße unterhalb der Asphalttragschicht erforderlich. In der vorab ausgeführten Baugrunderkundung (Bohrkerne) konnte das alte Pflaster zunächst nicht nachgewiesen werden.
Die vorhandene Straße zeigte alterungs- und verschleißbedingt insbesondere im Bereich der Fahrspuren deutliche Verwerfungen der Asphaltschichten bis in den Fahrbahnrand heran, im Bereich der Randeinfassung aus Granitbordsteinen waren Aufwölbungen bis zu 3,0cm festzustellen. Im Zuge der Straßenerneuerung wurde auch die Einbausituation der vorh. Granitborde geprüft (vgl. Protokolle Nr. 5, 6 und 7), eine mögliche Höhenproblematik in Bezug auf vorhandene Grundstückszufahrten war jedoch zunächst nicht erkennbar.
Nach der profil- und höhengerechten Herstellung der neuen Asphalttrag- und deckschicht zeigte sich an verschiedenen abgesengten Bordsteinbereichen eine nicht tolerierbare Höhenansicht. Die problematischen Bereiche haben wir im Zuge einer gemeinsamen Ortsbegehung am 09.05.2023 festgelegt, betroffen waren die Zufahrten/ Übergänge an Haus Nr. 41, 42, 44 und 51 sowie der Fußgängerübergang an der Einmündung „Am Schäferfeld“. Die beschriebenen Randeinfassungen wurden daraufhin kurzfristig von der Fa. Granit Tiefbau ordnungsgemäß reguliert und neu fachgerecht hergestellt.
Anbei übersende ich noch einige Fotos aus der Zeit vor Bauausführung des Kanalbaus (Bestandsvermessung), auf den Fotos sind die beschriebenen Verwerfungen und die vorh. Bordansichten vor dem Straßenausbau zu erkennen.
Die Bordsteinanlage ist Teil des Gehweges der in der Baulast der Stadt Barmstedt steht. Weder der LBV noch der AZV SH sehen sich in der Pflicht die Kosten für die Regulierung der Bordanlage zu übernehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Kenntnisnahme gem. § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Anlage/n:
Bilder 1-7
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | P1000491 (388 KB) | |||
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2 | P1000492 (441 KB) | |||
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3 | P1000494 (394 KB) | |||
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4 | P1000497 (393 KB) | |||
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5 | P1000511 (355 KB) | |||
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6 | P1000512 (304 KB) | |||
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7 | P1000513 (402 KB) |
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