Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-369
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Sachverhalt:
In der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns gibt es folgende Neuerungen:
Es ist vorgesehen das Regenrückhaltebecken an seinem jetzigen Standort zu belassen und um ca. 100 m² zu vergrößern. Dabei bleiben die dortigen Knicks erhalten und müssen dementsprechend nicht ausgeglichen werden. Zur Sicherheit soll dazu eine Abstimmung mit der UNB erfolgen, damit in der Beteiligung nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss keine Überraschungen zu erwarten sind.
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung der KiTa fand am 05.05.2023 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und dem LBV.SH statt. Zu klären war, ob eine Erschließung über eine Zufahrt oder eine öffentlich-rechtliche Straße an der Landesstraße zu realisieren sein könnte. Im Ergebnis werden seitens der Verwaltung nun detailliertere, die Verkehrsplanung fokussierende, Planunterlagen mithilfe aktueller Verkehrsdaten erstellt und dem LBV.SH zur weiteren Abstimmung vorgelegt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 c) Hauptsatzung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen // Entscheidung // § 27 GO
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76