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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-359  

Betreff: Regionalplanung für den Planungsraum III -
hier: Entwurf einer Stellungnahme
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
04.09.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Vorberatung
11.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Bekanntmachung vom 03.07.2023 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die Einleitung der Neuaufstellung der Regionalpläne für Schleswig-Holstein in das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eröffnet.

 

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte auf der Internetseite

www.bolapla-sh.de.

 

Schleswig-Holstein wird künftig nur in 3 regionale Planungsräume unterteilt. Bisher waren es 5 Planungsräume.

 

Die Stadt Barmstedt gehört zum Planungsraum 3. Entsprechende Planungsaussagen für die Stadt Barmstedt sind u. a. auf den Seiten

 

Regionale Siedlungsstruktur

3.1 Zentrale Orte und Stadtrandkerne Unterzentrum  Seite 66- 70

 

 

5. Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden

 Nahbereich Barmstedt     Seite 178

 

 

Anlage 1 Nahbereichstabelle     Seite 266

 

zu finden.

 

Grundsätzlich wird durch die Neuaufstellung des Regionalplanes die Entwicklung der Stadt Barmstedt im Norden der Stadt verortet. Dies betrifft sowohl die Ausweisung von Wohnbauflächen als auch von Gewerbeflächen und Ansiedlungen für die Versorgung der Bevölkerung.

 

Barmstedt ist im zentralörtlichen System des Landes Schleswig-Holstein als Unterzentrum eingestuft erfüllt damit auch Funktionen im Nahbereich der Stadt selbst. Insbesondere Versorgungsfunktionen, als Schulort für allgemeinbildende Schulen und als Standort für die Entwicklung von Gewerbeflächen und damit einhergehend als Standort mit Arbeitsplatzpotenzialen.

 

Die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum 3 deckt sich im wesentlichen mit den Planungszielen der Stadt Barmstedt, da sich aufgrund der begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten in andere Stadtbereiche nur im Norden der Stadt eine weitere Entwicklung realisierbar erscheint.

 

Allerdings werden die Entwicklungsmöglichkeiten in der Übersichtskarte für die Stadt Barmstedt überwiegend östlich der Lutzhorner Landstraße signiert. Westlich der Lutzhorner Landstraße findet sich keine entsprechende Signierung für eine mögliche Siedlungsentwicklung.

 

Die Entwicklungsmöglichkeiten sollten daher auch auf die Bereiche gemäß der beigefügten „Übersichtskarte mit Änderungsbereichen“ entsprechend erweitert werden. Eine entsprechende Stellungnahme sollte abgegeben werden.

 

Planungsdauer:

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Absatz 5 bis 8 LaplaG zu den Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III beginnt für die Öffentlichkeit und die Beteiligten am 10. Juli 2023 und endet mit Ablauf des 09. November 2023.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz

Vorberatung// 8f Hauptsatzung und § 2d und § 2e Zuständigkeitsordnung

 

Bauausschuss // Entscheidung// 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Barmstedt gibt folgende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Neuaufstellung der Regionalplanung für den Planungsraum III ab:

 

Die Ausweisung der baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete in der Stadt Barmstedt sollen auch die Bereiche

 

  1. westlich der Lutzhorner Landstraße K 2für die Entwicklung der Stadt im Norden
  2. nördlich der Straße „Spitzerfurth“ L 75 für die abschließende Arrondierung
  3. nördlich der AKN, süd-westlich der L 112

 

einbeziehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Verfahren abzugeben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

Übersichtskarte Beteiligungsverfahren

Übersichtskarte mit Änderungsbereichen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtskarte Beteiligungsverfahren (1628 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtskarte mit Änderungsbereichen (1334 KB)      

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