Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-353
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Sachverhalt:
Am 09.05.2023 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet nördlich des "Buschkamp", östlich der Straße "Wiesengrund", südlich der "Glückstädter Straße" sowie westlich der "Lindenstraße" gefasst. In der Zwischenzeit wurden die Unterlagen dahingehend erarbeitet, dass Anfang Oktober die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt werden kann. Genaue Termine werden noch abgestimmt.
Es ist davon auszugehen, dass die Beteiligungen innerhalb des Oktobers abgeschlossen werden können und die notwendigen Fachgutachten im Anschluss daran beauftragt werden.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist vorläufig für Dezember vorgesehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO )
Anlage/n:
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