Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-352
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Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung wurde vom 23.01.2023 – 24.02.2023 durchgeführt; in der sind bis auf wenige Ausnahmen keine Hindernisse für das Planverfahren und dessen Umsetzung geäußert worden. Ungeklärt ist nach wie vor die Zwergschwanproblematik. Hier gab es Gespräche mit der Autobahn GmbH, dem Landesamt für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde. Ein Ergebnis konnte aber noch nicht erzielt werden. Weitere naturschutzfachliche und -rechtliche Fragen, die eng mit den vorgenannten Punkt verknüpft sind, sind weitergehend zu klären. Sobald diese Aspekte geklärt sind, kann der zweite Entwurf erarbeitet und zur Beratung vorgelegt werden. Daraufhin kann die erneute öffentliche Auslegung erfolgen (Beteiligungsfrist: 1 Monat). Nach Auswertung der dort eingehenden Stellungnahmen kann die endgültige Planfassung erstellt und abschließend beschlossen werden. In der Hoffnung, dass die offenen Punkte kurzfristig nach allgemeiner Urlaubsrückkehr der Behörden geklärt werden können, würde die erneute öffentliche Auslegung im Herbst diesen Jahres stattfinden und die Planung im Winter 23/24 abgeschlossen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76