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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-344  

Betreff: Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise - Teil 2
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
05.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise zur Verfügung (Billigkeitsfonds).

 

Dieser Billigkeitsfonds dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen. Es können bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden. Außerdem dient dieser Fonds der Förderung der gemeinschaftlichen Aktivitäten.  

 

Per Schreiben vom 22.02.2023 wurden der Stadt Barmstedt Mittel in Höhe von 16.239,95 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 31.03.2024 eingesetzt und bis zum 30.06.2024 abgerechnet werden.

 

Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 über die Vergabe von 8.000,00 € entschieden, so dass jetzt über die Verwendung des Restbetrages in Höhe von 8.239,95 € beraten werden kann.

 

Bisher wurden folgende Mittel abgerufen und per Verwendungsnachweis belegt:

 

Institution

Mittelbewilligung

Mittelabruf

Zweck

BMTV

1.000,00 €

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

DLRG Ortsgruppe Barmstedt e.V.

500,00 €

0,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Barmstedt

 

500,00 €

0,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

JuKids Barmstedt

1.000,00 €

1.000,00 €

Durchführung eines Ferienprogrammes

Gemeinschaft Barmstedt im Verband der Gemeinschaften in der Ev. Kirche in Schleswig-Holstein e.V.

500,00 €

0,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

Leuchtturm Integrationszentrum

500,00 €

331,35 €

rderung für Kinder- und Jugendliche, z.B. Schwimmkurs

Schöpfkelle - Kirchengemeinde Barmstedt

2.000,00 €

2.000,00 €

Sicherstellung des laufenden Betriebes für die Einnahme der gemeinsamen wöchentlichen Mahlzeit

Sozialverband - Ortsgruppe Barmstedt

500,00 €

500,00 €

Durchführung von Informationsnachmittagen

Spieliothek Mobile e.V. - Barmstedt

500,00 €

0,00 €

Anschaffung neuer Spiele / laufender Betrieb

SSV-Rantzau

1.000,00 €

1.000,00 €

Kinder- und Jugendarbeit in Barmstedt

 

Die aus der bisherigen Vergaberunde nicht bis zum 30.11.2023 abgerufenen Mittel werden für das Weihnachtshilfswerk verwendet.

 

Im Nachgang zur Mittelausschüttung wurde von den folgenden Institutionen Anfragen bezüglich weiterer Bezuschussungen gestellt:

 

-          Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

-          SSV Rantzau (einwöchiges Fussballcamp in den Herbstferien für 90 Kinder, Zuwendungsantrag 1.500 €)

-          JuKids (1.000 € für Programm während der Sommerferien und 1.000 € für weitere Programmpunkte)

-          Jugendfeuerwehr Barmstedt (Ausfahrt mit Zelten – Selker Noor)

-          Sozialverband – Ortsgruppe Barmstedt (Durchführung von Informationsnachmittagen

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die restlichen zur Verfügung stehenden Fördermittel wie folgt zu verteilen:

 

Institution

Betrag

Zweck

Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen

SSV Rantzau

1.500,00 €

Fussballcamp

JuKids Barmstedt

1.500,00 €

Ferienaktivitäten

Jugendfeuerwehr Barmstedt

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktion Zeltlager Selker Noor

Sozialverband Ortsgruppe Barmstedt

     500,00

Durchführung von Informationsnachmittagen

THW Barmstedt

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen / Jugendarbeit

DRK

500,00 €

Gemeinschaftsaktionen

Bunde Leute

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen

Weihnachtshilfswerk

239,95

Verteilung an Bedürftige

 

Um nicht das kommende Haushaltsjahr mit diesen Ausgaben zu belasten, sollte die Mittelverteilung lediglich bis zum 31.12.2023 erfolgen.

Nicht verwendete Mittel können für das Weihnachtshilfswerk verwendet werden.

 

Bei der oben genannten Aufstellung handelt es sich lediglich um einen Vorschlag, insbesondere die Mittel für das Weihnachtshilfswerk können auch anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Ausschuss sollte nun die restliche Mittelvergabe beschließen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt die restlichen Mittel des Billigkeitsfonds in Höhe von 8.239,95 € an die folgenden Institutionen mit entsprechendem Verwendungszweck zu vergeben:

 

Institution

Betrag

Zweck

Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen

SSV Rantzau

1.500,00 €

Fussballcamp

JuKids Barmstedt

1.500,00 €

Ferienaktivitäten

Jugendfeuerwehr Barmstedt

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktion Zeltlager Selker Noor

Sozialverband Ortsgruppe Barmstedt

     500,00 €

Durchführung von Informationsnachmittagen

THW Barmstedt

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen / Jugendarbeit

DRK

500,00 €

Gemeinschaftsaktionen

Bunde Leute

1.000,00 €

Gemeinschaftsaktionen

Weihnachtshilfswerk

239,95 €

Verteilung an Bedürftige

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der bis zum 31.12.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss. Mittel die nicht verbraucht wurden, fließen dann dem Weihnachtshilfswerk zu.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel des Billigkeitsfonds betragen 16.239,65 €. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Es erfolgen Aufwendungen in gleicher Höhe, die bis spätestens zum 31.12.2023 abgerechnet werden müssen.   


Anlage/n:

Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds

Billigkeitsrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mittelbewilligung - Billigkeitsfonds (144 KB)      
Anlage 2 2 Billigkeitsrichtlinie (3920 KB)      

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