Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-521
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Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des B-Planes Nr. 10 – Ecke Dorfstraße / Florastraße – wurde bereits gefasst. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des B-Planes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB sind in diesem Falle erfüllt, so dass der B-Plan hiernach aufgestellt werden sollte, um Zeit und einige Verfahrensschritte einzusparen. Unter anderem kann in diesem falle auf die frühzeitige Behördenbeteiligung und auf die Umweltprüfung verzichtet werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, den Aufstellungsbeschluss explizit auf den § 13 a BauGB abgestimmt neu zu fassen.
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