Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-325
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Sachverhalt:
Am 29.06.2023 tagte das Kuratorium der AWO Kita. Hierbei wurde die Jahresrechnung 2022 vorgestellt und einstimmig beschlossen.
Die Jahresrechnung schließt mit einem Defizit in Höhe von 1.059.901,60 € ab. Als Vorauszahlungen wurden 961.089,96 € geleistet, so dass eine Nachzahlung für 2022 in Höhe von 98.811,64 € gefordert wird.
Das ungedeckte Defizit beinhaltet bisher entstandene Planungskosten für den Anbau bzw. die Renovierung der Kita in Höhe von ca. 83.000 € sowie eine Rückzahlung von Betriebskostenförderungen des Kreises für Vorjahre in Höhe von ca.15.000 €.
Neben den Kosten der Kita in Höhe von 1.059.901,60 € sind noch weitere Kosten direkt bei der Stadt Barmstedt in Höhe von 82.875 € angefallen. Diese gliedern sich auf in Miete für den „Kleinen Sternenhimmel“ (56.993 €), in Schallschutzmaßnahmen für den „Kleinen Sternenhimmel“ (10.978 €), in den Erbbauzins für das Haupthaus (14.400 €) sowie für Bauhofleistungen (504 €).
Der Kitabetrieb an zwei Standorten hat somit Gesamtkosten in Höhe von 1.142.777 € verursacht.
Aus den SQKM-Mitteln wurden für die Finanzierung des Kitabetriebes für 2022 Mittel in Höhe von 954.441 € zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Barmstedt verbleibt somit ein Kostenanteil in Höhe von 188.336 €.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales muss nun die Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2022 des Kuratoriums der AWO bestätigen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt ggf. das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Entscheidung // Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales bestätigt die Beschlussfassung des Kuratoriums der AWO vom 29.06.2023.
Die Jahresrechnung 2022 schließt mit einem Gesamtdefizit in Höhe von 1.059.901,60 € ab. Auf diesen Betrag entfällt eine Nachzahlung in Höhe von 98.811,64 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Forderung aus der Abrechnung 2022 ist im Haushalt 2023 nicht enthalten. Die Beratungen zum 1. Haushaltsnachtrag 2023 beinhalten eine Erhöhung des Ansatzes 361010.531810 im Umfang von 98.900 €.
Anlage/n:
Jahresrechnung 2022, AWO Sternenhimmel
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresrechnung AWO 2022 (858 KB) |
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