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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-318  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Naherholung durch die Vorsitzende
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Umwelt und Naherholung Bokel Kenntnisnahme
23.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Naherholung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ausschussmitglieder, die nicht der Gemeindevertretung angehören, werden von der Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 46 Abs. 6 GO. Nicht anwesende Mitglieder werden im Nachgang der Sitzung schriftlich verpflichtet. Bürgerliche Mitglieder, die Mitglied in mehreren Ausschüssen sind, müssen für jeden Ausschuss separat

verpflichtet werden.

 

Eine Verpflichtung und Einführung in Ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

 

Freie Mandatsausübung ( § 32 Abs. 1 GO), Entschädigung ( § 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz ( § 24 a GO), Mitwirkung in den Sitzungen   ( § 39 ff. GO), Kontrollrecht ( § 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion ( § 32 a Abs. 2 GO).

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

 

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht ( § 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe ( § 22 GO), Treuepflicht ( § 23 GO), Offenbarungsverpflichtung ( § 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende verliest folgenden Verpflichtungstext und nimmt die Verpflichtung jedes rgerlichen Ausschussmitgliedes per Handschlag vor:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und hre Sie in Ihre Tätigkeit ein.“

 

r den Ausschuss für Klima, Umwelt und Naherholungssen folgende Mitglieder verpflichtet werden:

 

Herr Christian Holtorf

Herr Jörn Neumann

 

Die vorgenommenen Verpflichtungen sind zu protokollieren.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Ausschuss für Klima, Umwelt und Naherholung // Kenntnisnahme / § 46 Abs. 6 GO 


Anlage/n:

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