Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-315
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Sachverhalt:
Rechtslage: Nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das im Herbst verabschiedet werden soll, müssen bundesweit und flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Die Definition von „flächendeckend“ obliegt aber den einzelnen Bundesländern, für kleine Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) sind ggf. Ausnahmen und vereinfachte Verfahren möglich.
Ziel: Ziel der Wärmeplanung ist die Analyse einerseits der im Gemeindegebietmöglichen Optionen zur Wärmeerzeugung und –versorgung und anderseits des Wärmebedarfs der Einwohner und der Gewerbebetriebe. Für die Gemeinde entsteht dabei die Planungsgrundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der gemeindlichen Infrastruktur, für Bürger und Gewerbe entsteht Planungssicherheit für die zukünftige Umrüstung der eigenen Wärmeversorgung.
Werkzeug: Ein für kleine Gemeinden geeignetes Planungsinstrument ist die Erstellung eines „Energetischen Quartierskonzeptes“ im Rahmen des KFW-Programms 432: „Energetische Stadtsanierung“.
Das Konzept soll unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Es soll den kommunalen Entscheidungsträgern als Fahrplan für anstehende und zukünftige Planungen von energetischen Maßnahmen auf Quartiersebene dienen.
Die entstehenden Kosten können bis zu 90% durch die KFW und weitere Fördermittel übernommen werden. Der Eigenanteil der Gemeinde kann teilweise auch durch Eigenleistung (z.B. bei der Datenerhebung) erbracht werden.
Kosten: Eigenanteil: 25.000,- € (geschätzt).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Umweltausschuss // Vorberatung // § 4 (1) d Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für Westerhorn ein „Energetisches Quartierskonzept“ im Rahmen des KFW-Programms 432 zu entwickeln.Als ersten Schritt beauftragt sie den Umweltausschuss mit der Vorplanung (Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, der erforderlichen Expertise, der erforderlichen Anträge etc.).
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt
Anlage/n:
- KFW 432 ‚Quartierskonzept
- AKK-Difu-kommunale Wärmeplanung
- Antrag EQK der Gemeinde Bokel
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | KFW 432 ‚Quartierskonzept (624 KB) | |||
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2 | AKK-Difu-kommunale Wärmeplanung (467 KB) | |||
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3 | Antrag EQK der Gemeinde Bokel (182 KB) |
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