Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-314
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Sachverhalt:
Ausgangslage: Die Gemeinde Westerhorn hat vor 2 Jahren eine ca. 2 ha große Koppel gekauft, als Reservefläche für Regenrückhaltung. Die Ausgangsidee war, bei Bedarf auf einem Teil der Fläche ein Regenrückhaltebecken zu bauen und den Rest aufzuforsten.
Idee: Die Idee ist jetzt, die ganze Fläche gleichzeitig als Stau- und Sickerraum für alles verfügbare Regenwasser zu nutzen und als Wald / Wildnis zu bepflanzen.
Zielsetzung:
1. Regenrückhaltung → Entlastung der Verbandsgewässer
2. Grundwasserschutz → „Unser“ Regen bleibt in „unserem“ Grundwasser
3. Naturschutz → Neues Biotop für Insekten, Vögel, etc.
4. Hitzeschutz → durch Bodenverschattung und Verdunstung
5. CO²-Speicherung → Speicherung in neu entstehender Biomasse
Bezüglich Punkt 4 und 5 kann die Maßnahme natürlich erst langfristig nur einen kleinen lokalen Beitrag im Rahmen landesweit erforderlicher Aktivitäten leisten. Vor der Umsetzung müssen folgende Fragen geklärt werden:
Rechtsfragen: Wer muss was genehmigen, welche Behörden / Organisationen sollten frühzeitig in die Planungen einbezogen werden ?
Bestand: Klärung der vorhandenen Bodenverhältnisse, des Geländeprofils, vorhandener Zu- und Abflüsse
Wasserbau:
1. Wieviel Stauvolumen kann auf der zur Verfügung stehenden Fläche geschaffen werden?
2. Wieviel Regenwasser aus unserem Sielsystem kann dort eingeleitet werden?
3. Wie passen die Volumina zueinander?
Bewuchs:
1. Welche Art Wald / Wildnis kann sich bei den zu erwartenden Randbedingungen dauerhaft etablieren?
2. Welche Startbepflanzung und welche Startpflege sind erforderlich, damit sich der angestrebte Bewuchs erfolgreich entwickeln kann?
Kosten:
- Planungskosten: 25.000,-€ (geschätzt)
- Umsetzungskosten: 75.000.-€ (geschätzt)
Möglicherweise lässt sich die Maßnahme weitgehend refinanzieren durch den Verkauf von Ausgleichspunkten für den ökologischen Ausgleich für andernortigen Flächenverbrauch (20.000 m² x 4,50 € = 90.000 €)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Umweltausschuss // Vorberatung // § 4 (1) d Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das Projekt „Regenwald Westerhorn“ zu starten. Als ersten Schritt beauftragt sie den Umweltausschuss entsprechende Angebote für die Vorplanung einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt → Kosten
Anlage/n:
Luftbild
Präsentation Pflege- und Entwicklungsplan
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Anlagen: | |||||
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1 | Luftbild (3127 KB) | |||
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2 | Präsentation_PEP_Westerhorn (4693 KB) |
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