Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-297
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Sachverhalt:
Die Unterlagen der Gemeindewahl vom 14.05.2023 sind vom Gemeindewahlausschuss am 24.05.2023 zusammengestellt und geprüft worden. Beanstandungen hinsichtlich der Feststellung des Ergebnisses haben sich nicht ergeben. Das Ergebnis der Gemeindewahl ist daraufhin am 30.05.2023 auf der Homepage ortsüblich bekanntgemacht worden. Es sind keine Einsprüche gegen das Wahlergebnis eingegangen.
Gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i.V.m. § 66 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWO) übernimmt der in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2023 gewählte Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 16.08.2023 die Vorprüfung der Einsprüche gegen das Wahlergebnis und die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2023. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses berichtet über die Sitzung des Wahlprüfungsauschusses und den gemachten Vorschlag an die Gemeindevertretung, sodass die Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 Beschluss fassen kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 66 Absatz 2 der GKWO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 14. Mai 2023
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
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