Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-296
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 4 GkZ kann die Verbandssatzung die Bildung von Ausschüssen vorsehen. Die Verbandssatzung kann für den Hauptausschuss eine andere Bezeichnung vorsehen.
Die Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg hat für den Hauptausschuss die Bezeichnung „Verbandsvorstand“ vorgesehen. Dieser setzt sich aus 8 Mitgliedern der Verbandsversammlung, sowie der Verbandsvorsteherin / dem Verbandsvorsteher ohne Stimmrecht zusammen. Jedes Amt sowie die Gemeinden Bönningstedt und Hasloh sollen im Vorstand vertreten sein.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsversammlung // Entscheidung // § 12 Abs. 4 GkZ
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung wählt folgenden Mitglieder in den Vorstand:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de