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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-296  

Betreff: Wahl der Mitglieder für den Vorstand der Verbandsversammlung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
26.07.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 4 GkZ kann die Verbandssatzung die Bildung von Ausschüssen vorsehen. Die Verbandssatzung kann für den Hauptausschuss eine andere Bezeichnung vorsehen.

 

Die Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg hat für den Hauptausschuss die Bezeichnung „Verbandsvorstand“ vorgesehen. Dieser setzt sich aus 8 Mitgliedern der Verbandsversammlung, sowie der Verbandsvorsteherin / dem Verbandsvorsteher ohne Stimmrecht zusammen. Jedes Amt sowie die Gemeinden Bönningstedt und Hasloh sollen im Vorstand vertreten sein.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Entscheidung // § 12 Abs. 4 GkZ     


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung wählt folgenden Mitglieder in den Vorstand:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

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