Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-282
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Sachverhalt:
Die Unterlagen der Gemeindewahl vom 14.05.2023 sind vom Gemeindewahlausschuss am 24.05.2023 zusammengestellt und geprüft worden. Beanstandungen hinsichtlich der Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlvorständen haben sich nicht ergeben. Das Ergebnis der Gemeindewahl ist daraufhin am 30.05.2023 auf der stadteigenen Homepage bekanntgemacht worden.
Gemäß § 39 GKWG i.V.m. § 66 GKWO übernimmt der in der Sitzung der Stadtvertretung vom 13.06.2023 gewählte Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2023 die Vorprüfung der Einsprüche gegen das Wahlergebnis und die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2023. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses berichtet über die Sitzung des Wahlprüfungsauschusses und den gemachten Vorschlag an die Stadtvertretung, sodass die Stadtvertretung über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 Beschluss fassen kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 66 Absatz 2 der GKWO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl am 14. Mai 2023
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76