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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-280  

Betreff: Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der 1. Stellvertretung der Verbandvorsteherin / des Verbandsvorstehers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung Zweckverband "Alters- und Pflegeheim" Barmstedt / Rantzau Kenntnisnahme
13.07.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband ´Alters- und Pflegeheim´ Barmstedt / Rantzau geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m § 33 Abs. 5 GO werden die Stellvertreter/innen der Verbandsvorsteherin / des Verbandsvorstehers durch den / die Verbandsvorsteher/in per Handschlag verpflichtet. Hierfür wird folgender Text verlesen:

 

Ich verpflichte Sie per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“

 

Die Stellvertreter/innen des / der Verbandsvorstehers/in werden gemäß § 12 Abs. 2 GkZ für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennungsurkunde wird von dem / der Verbandsvorsteher/in übergeben und verlesen.

 

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunde erfolgt die Ernennung gemäß § 12 Abs. 2 GkZ i.V.m § 58 GO durch den/ die Verbandsvorsteher/in. Die Stellvertreter/innen leistet den Beamteneid mit folgendem Text:

 

Ich schwöre das Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Kenntnisnahme // § 12 Abs. 2 GkZ   


Anlage/n:

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