Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-279
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m § 33 Abs. 5 GO wird der / die neu gewählte Verbandsvorsteherin durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeitsdauer zur Verbandsversammlung per Handschlag verpflichtet. Hierfür wird folgender Text verlesen:
„Ich verpflichte Sie per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“
Die / Der Verbandsvorsteher/in wird gemäß § 12 Abs. 2 GkZ für die Dauer der Wahlzeit zur / zum Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennungsurkunde wird von dem / der bisherigen Verbandsvorsteherin übergeben und verlesen. Bei Wiederwahl übernimmt dies der / die 1. Stellvertretung.
Nach der Übergabe der Ernennungsurkunde erfolgt die Ernennung gemäß § 12 Abs. 2 GkZ i.V.m § 58 GO durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeitsdauer zur Verbandsversammlung. Der / Die Verbandsvorsteher/in leistet den Beamteneid mit folgendem Text:
„Ich schwöre das Grundgesetz für die Bunderepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsversammlung // Kenntnisnahme // § 12 Abs. 2 GkZ
Anlage/n:
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