Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-276
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) wählt die Verbandsversammlung in ihrer ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretungen eine Verbansvorsteherin/ einen Verbandsvorsteher aus ihrer Mitte. Die Verbandsvorsteherin/ der Verbandsvorsteher ist auch Vorsitzende/r der Verbandsversammlung.
Die Wahl leitet gemäß § 9 Abs. 8 GkZ das Mitglied mit der längsten ununterbrochenen Zugehörigkeitsdauer zur Verbandsversammlung. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer das älteste Mitglied.
Nach § 5 Abs. 6 GkZ gilt für die Wahl § 40 GO (Gemeindeordnung). Demnach ist gewählt wer die meisten Stimmen hat.
Hinweis: In der Vergangenheit wurde die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister der Stadt Barmstedt zur Verbandsvorsteherin/ zum Verbandsvorsteher gewählt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsversammlung // Entscheidung // § 12 Abs. 1 GkZ
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung wählt ____________ zur/ zum Verbandsvorsteher/in für den Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76