Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-273
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Sachverhalt:
Am 16.11.2015 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit der Volkshochschulen Barmstedt und Elmshorn geschlossen.
Seither werden die Geschäfte der Volkshochschule Barmstedt durch die Volkshochschule der Stadt Elmshorn durchgeführt.
Die Städte haben gem. § 6 (3) des Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit vereinbart, gemeinsame Entgelte für Hörerinnen und Hörer als auch Dozentenhonorare in jeweils gleicher Höhe festzusetzen.
Aufgrund der aktuellen Schwierigkeit Dozent/-innen zu halten und zu gewinnen, werden die Dozentenhonorare seitens der Stadt Elmshorn angepasst.
Somit wird sich zum Herbstsemester die Entgeltordnung und das Dozentenhonorar in Elmshorn ändern (s. Rahmentarif ab Herbstsemester 2023).
Für die Kurse in Barmstedt sollen die Dozentenhonorare ebenfalls angeglichen werden.
Allerdings bleiben die bestehenden Kurse wie gehabt hinsichtlich der Entgelte. (Hier wird immer sehr kulant agiert und die Barmstedter Kurse laufen eher defizitär, damit nicht so viel ausfällt.)
Lediglich die neuen Kurse werden auf 8 Teilnehmende kalkuliert, sodass ein Entgelt in Höhe von 3,50 Euro pro Unterrichtsstunde anfällt.
Die weiteren Informationen finden Sie in der anliegenden Beschlussvorlage der Stadt Elmshorn.
Vorschlag der Verwaltung:
Es gibt derzeit eine Honorarordnung für die Dozentenhonorare und eine Gebührensatzung für die Gebühren der Teilnehmer/innen. Es wird vorgeschlagen, die Honorarordnung sowie die Gebührensatzung durch die Stadtvertretung aufzuheben und durch den Rahmentarif zu ersetzen. So gibt es eine Grundlage, die beide Positionen festsetzt und kann diese dem Rahmentarif der Stadt Elmshorn gleichsetzen.
Mindestalter gem. Satzung:
Die Volkshochschulen verweisen als Erwachsenenbildungsstätte meist auf das Mindestalter von 16 Jahren, sodass das Mindestalter in §2 (1) der Satzung auf das „16. Lebensjahr“ geändert wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Da der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport erst am 07.09.2023 tagt, trifft die Stadtvertretung gem. § 28 Nr. 1 GO die alleinige Entscheidung.
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule (VHS) vom 20.11.2015 aufzuheben.
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Barmstedt vom 20.11.2015 aufzuheben
Beschlussvorschlag 3:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die Neufassung der Satzung für die Volkshochschule (VHS) der Stadt Barmstedt gem. Anlage.
Beschlussvorschlag 4:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt den anliegenden Rahmentarif zum 01.09.2023 analog der Stadt Elmshorn.
Finanzielle Auswirkungen:
Der jährliche Zuschuss in Höhe von 22.500,00 € bleibt unverändert.
Anlage/n:
-Beschlussvorlage Elmshorn
-Satzung inkl. Neufassung
-Gebührensatzung (Aufhebung durch Beschluss)
-Honorarordnung (Aufhebung durch Beschluss)
-Rahmentarif ab Herbstsemester 2023
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76