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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-270  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz durch die Vorsitzende
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt Kenntnisnahme
11.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ausschussmitglieder, die nicht der Gemeindevertretung angehören, werden von der Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 46 Abs. 6 GO. Nicht anwesende Mitglieder und die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder werden im Nachgang der Sitzung schriftlich verpflichtet. Bürgerliche Mitglieder, die Mitglied in mehreren Ausschüssen sind, müssen für jeden Ausschuss separat verpflichtet werden.

 

Die Verpflichtung und Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

 

Freie Mandatsausübung ( § 32 Abs. 1 GO), Entschädigung ( § 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz ( § 24 a GO), Mitwirkung in den Sitzungen ( § 39 ff. GO), Kontrollrecht ( § 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion ( § 32 a Abs. 2 GO)

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

 

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht ( § 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe ( § 22 GO), Treuepflicht ( § 23 GO), Offenbarungsverpflichtung ( § 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende verliest folgenden Verpflichtungstext und nimmt die Verpflichtung jedes bürgerlichen Mitgliedes per Handschlag vor:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit ein.“

 

r den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutzssen folgende Mitglieder verpflichtet werden:

 

Herr Olaf Lang

Herr Harald Timm

Herr Kai Kriegsmann

Herr Rainer Adomat

Herr Claus-Peter Jessen

 

Die vorgenommenen Verpflichtungen sind zu protokollieren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz // Kenntnisnahme// § 46 Abs. 6 GO     


Anlage/n:

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