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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-268  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder des Bauausschusses durch den Vorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
04.09.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ausschussmitglieder, die nicht der Gemeindevertretung angehören, werden von dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 46 Abs. 6 GO. Nicht anwesende Mitglieder und die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder werden im Nachgang der Sitzung schriftlich verpflichtet. Bürgerliche Mitglieder, die Mitglied in mehreren Ausschüssen sind, müssen für jeden Ausschuss separat verpflichtet werden.

 

Die Verpflichtung und Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

 

Freie Mandatsausübung ( § 32 Abs. 1 GO), Entschädigung ( § 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz ( § 24 a GO), Mitwirkung in den Sitzungen ( § 39 ff. GO), Kontrollrecht ( § 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion ( § 32 a Abs. 2 GO)

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

 

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht ( § 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe ( § 22 GO), Treuepflicht ( § 23 GO), Offenbarungsverpflichtung ( § 32 Abs. 4 GO).

 

Der Vorsitzende verliest folgenden Verpflichtungstext und nimmt die Verpflichtung jedes bürgerlichen Mitgliedes per Handschlag vor:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit ein.“

 

r den Bauausschussssen folgende Mitglieder verpflichtet werden:

 

Herr Florian Preiß

Herr Henning Behrens

Frau Cornelia Dresler

Herr Helmut Welk

Frau Ute-Eckhardt-Tams

 

Die vorgenommenen Verpflichtungen sind zu protokollieren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Bauausschuss // Kenntnisnahme// § 46 Abs. 6 GO     


Anlage/n:

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