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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-261  

Betreff: Frauenförderplan 2023-2026
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Cinieri, Ulrike
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein (Gleichstellungsgesetz-GstG) hat jede Dienststelle, die einen Stellenplan mit regelmäßig mindestens 20 Beschäftigten hat, für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Frauenförderplan soll zur Schaffung gleicher Bedingungen für Frauen und Männer führen.

Nach § 11 Abs. 3 GstG sind die Grundlagen des Frauenförderplans eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen, mögliche Beförderung und durch Abbau wegfallende Stellen. Für jeweils zwei Jahre soll der Frauenförderplan verbindliche Zielvorgaben enthalten. Außerdem ist nach

§ 11 Abs. 4 GstG eine verbindliche Zielvorgabe von zwei Jahren aufzustellen, wenn es Bereiche gibt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

 

r die IST-Analyse wurden die tatsächlichen Stellenbesetzungen zum Stichtag 15.04.2023 herangezogen.

 

Die IST-Analyse ergab eine Unterrepräsentanz von Frauen in der Fachbereichs- und

Sachgebietsleitungsebene. Eine verbindliche Zielvorgabe ist für eine relativ kleine

Verwaltung kaum möglich, wird aber trotzdem angestrebt.

 

 

Der Frauenförderplan wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat wurde einbezogen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung

Gremium // Vorberatung Entscheidung // § 11 GstG

 

 


Beschlussvorschlag:

 

r den Zeitraum 2023-2026 ist der Frauenförderplan zu beschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 

 


Anlage/n:

 

Frauenförderplan 2023-2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Frauenförderplan 2023-2026 (521 KB)      

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