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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-259  

Betreff: Wahl der Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
22.06.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 a Abs. 5 AO i.V.m. § 46 Abs. 5 S. 1 GO wählt der Amtsausschuss die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.

 

r die Wahl gilt gemäß § 24 a AO das Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Demnach ist gewählt, wer die meisten Stimmen hat. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Amtsausschusses. Eine En-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt eine vorherige Absprache voraus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Amtsausschuss //  Entscheidung // § 10 a Abs. 5 AO i.V.m § 46 Abs. 5 GO  


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss wählt folgende Personen als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der ständigen Ausschüsse:

 

Schul- und Sportausschuss:

Vorsitz:    stellv. Vorsitz:

 

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen:

Vorsitz:    stellv. Vorsitz:

 

Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses:

Vorsitz:    stellv. Vorsitz

 

Koordinations- und Finanzausschuss:

Vorsitz:    stellv. Vorsitz::


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

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