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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-251  

Betreff: Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der ständigen Ausschüsse nach der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
22.06.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 a Abs. 1 AO kann der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bilden. Die Hauptsatzung bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und ihre Anzahl an Mitgliedern.

 

Der Amtsausschuss kann neben Mitgliedern des Amtsausschusses auch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können in die Ausschüsse wählen. Ihre Anzahl darf die Mitglieder des Amtsausschusses im Ausschuss nicht überschreiten. 10 a Abs. 2 AO)

 

Des Weiteren können stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden. Ihre Anzahl darf die Zahl der Ausschussmitglieder nicht überschreiten. Die stellvertretenden Ausschussmitglieder vertreten die Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl. (Poolstellvertretung).

 

Nach der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen sind folgende Ausschüsse zu besetzen:

 

Schul- und Sportausschuss

Zusammensetzung

Aufgaben

5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können).

Angelegenheiten der Schule sowie der Sporteinrichtungen des Amtes, Sportförderung

 

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen

Zusammensetzung

Aufgaben

5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können).

Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen

 

 

Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses

Zusammensetzung

Aufgaben

3 Mitglieder des Amtsausschusses

Prüfung des Jahresabschlusses

 

Koordinations- und Finanzausschuss

Zusammensetzung

Aufgaben

5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können).

Breitbandausbau, Feuerwache, Personalangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Haushaltsplanung und Finanzwesen.

 

Die Besetzung des Koordinations- und Finanzausschusses setzt einen Beschluss über die Änderung der Hauptsatzung voraus.

 

Gewählt wird im Meiststimmenverfahren gemäß § 24 a AO i.V.m § 40 Abs. 3 GO. Eine En-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt eine vorherige Absprache voraus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Amtsausschuss // Entscheidung // § 10 a AO


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss wählt folgende Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die ständigen Ausschüsse:

 

Schul- und Sportausschuss:

1.

2.

3.

4.

5.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

1.

2.

3.

4.

5.

 

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen:

1.

2.

3.

4.

5.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

1.

2.

3.

4.

5.

 

Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses:

1.

2.

3.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

1.

2.

3.

 

Koordinations- und Finanzausschuss:

1.

2.

3.

4.

5.

Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

1.

2.

3.

4.

5.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   


Anlage/n:

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