Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-251
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 10 a Abs. 1 AO kann der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bilden. Die Hauptsatzung bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und ihre Anzahl an Mitgliedern.
Der Amtsausschuss kann neben Mitgliedern des Amtsausschusses auch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können in die Ausschüsse wählen. Ihre Anzahl darf die Mitglieder des Amtsausschusses im Ausschuss nicht überschreiten. (§ 10 a Abs. 2 AO)
Des Weiteren können stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden. Ihre Anzahl darf die Zahl der Ausschussmitglieder nicht überschreiten. Die stellvertretenden Ausschussmitglieder vertreten die Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl. (Poolstellvertretung).
Nach der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen sind folgende Ausschüsse zu besetzen:
Schul- und Sportausschuss | |
Zusammensetzung | Aufgaben |
5 Mitglieder In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können). | Angelegenheiten der Schule sowie der Sporteinrichtungen des Amtes, Sportförderung |
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen | |
Zusammensetzung | Aufgaben |
5 Mitglieder In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können). | Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen |
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses | |
Zusammensetzung | Aufgaben |
3 Mitglieder des Amtsausschusses | Prüfung des Jahresabschlusses |
Koordinations- und Finanzausschuss | |
Zusammensetzung | Aufgaben |
5 Mitglieder In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können). | Breitbandausbau, Feuerwache, Personalangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Haushaltsplanung und Finanzwesen. |
Die Besetzung des Koordinations- und Finanzausschusses setzt einen Beschluss über die Änderung der Hauptsatzung voraus.
Gewählt wird im Meiststimmenverfahren gemäß § 24 a AO i.V.m § 40 Abs. 3 GO. Eine En-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt eine vorherige Absprache voraus.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss // Entscheidung // § 10 a AO
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss wählt folgende Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die ständigen Ausschüsse:
Schul- und Sportausschuss:
1.
2.
3.
4.
5.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
1.
2.
3.
4.
5.
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen:
1.
2.
3.
4.
5.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
1.
2.
3.
4.
5.
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses:
1.
2.
3.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
1.
2.
3.
Koordinations- und Finanzausschuss:
1.
2.
3.
4.
5.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
1.
2.
3.
4.
5.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76