Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-250
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Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 6 AO werden die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Amtsvorsteherin bzw. des Amtsvorstehers für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung und Vereidigung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Amtsausschusses.
Die Ernennungsurkunde wird von der Amtsvorsteherin bzw. dem Amtsvorsteher übergeben und verlesen.
Die Vereidigung erfolgt nach Aushändigung der Ernennungsurkunde durch die Amtsvorsteherin bzw. den Amtsvorsteher. Es muss ein Diensteid mit folgenden Worten geleistet werden:
„Ich schwöre das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss // Kenntnisnahme // § 11 Abs. 6 AO
Anlage/n:
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