Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-246  

Betreff: Ernennung und Vereidigung der Amtsvorsteherin/ des Amtsvorstehers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
22.06.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 6 AO wird die Amtsvorsteherin bzw. der Amtsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung und Vereidigung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Amtsausschusses.

 

Die Ernennungsurkunde wird vom bisherigen Amtsvorsteher übergeben und verlesen.

 

Die Vereidigung erfolgt nach Aushändigung der Ernennungsurkunde durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zum Amtsausschuss. Die Amtsvorsteherin bzw. der Amtsvorsteher muss einen Diensteid mit folgendem Wortlaut leisten:

 

Ich schwöre das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Amtsausschuss // Kenntnisnahme // § 11 Abs. 6 AO)     


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner