Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-509
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 167.475,46 EUR
davon
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 10.961,70 EUR
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-
haltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben
der Gruppierungsziffer 86 = 79.919,00 EUR, Gruppierungsziffer
8691 = 29.032,02 EUR und der Sollüberschuss der HHST. 7000.6891
= 29.032,02 die nicht genehmigungspflichtig sind) 137.983,04 EUR
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 6.696,63 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 11.834,09 EUR
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:
Schulen
Jacob-Struve-Schule Horst
Schulkostenbeiträge
Haushaltsstelle 2812-6720
Haushaltssoll 0 EUR
Anordnungssoll 8.930,00 EUR
Mehrausgabe 8.930,00 EUR
davon gedeckt durch Deckungsvermerk 0,00 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgabe 8.930,00 EUR
Begründung:
Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2009 bzw.
des Nachtrages 2009 nicht fest. Die HHST. ist für die Gemeinschaftsschule neu eingerichtet worden.
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
Straßen, Wege, Plätze
Haushaltsstelle 6300.5100
Haushaltssoll 40.000,00 EUR
Anordnungssoll 42,904,09 EUR
Mehrausgabe 2.904,09EUR
davon gedeckt durch Deckungsvermerk 0,00 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgabe 2.904,09 EUR
Begründung:
Im Rahmen der Sanierung der Dorfstraße sind Mehrausgaben
für die Schachtregulierungen entstanden.
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 35.403,83 EUR
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 74,21 EUR
davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:
a) zur Allgemeinen Rücklage 5.050,81 EUR
b) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (1) GemHVO 217,43 EUR
c) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO 30.061,38 EUR
die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung
nach § 82 GO bedürfen
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn die im Haushaltsjahr 2009 – Stand 31. Dezember 2009 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.834,09 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2009 – Stand
31. Dezember 2009 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaus-
halt in Höhe von 11.834,09 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushalts-
überschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Westerhorn Liste der Haushaltsüberschreitungen 2009 (242 KB) |
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