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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-509  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gertraut Labusch
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
27.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)                                                              167.475,46 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)                   10.961,70 EUR

 

2.  entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-

     haltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2)  (Ausgaben

     der Gruppierungsziffer 86 = 79.919,00 EUR, Gruppierungsziffer

8691    = 29.032,02 EUR und der Sollüberschuss der HHST. 7000.6891

= 29.032,02 die nicht genehmigungspflichtig sind)                                      137.983,04 EUR                                                           

 

3.  sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung                      6.696,63 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                          11.834,09 EUR

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

Schulen

Jacob-Struve-Schule Horst

Schulkostenbeiträge 

Haushaltsstelle 2812-6720

 

Haushaltssoll                                                                                                                        0 EUR

Anordnungssoll                                                                                                    8.930,00 EUR

Mehrausgabe                                                                                                     8.930,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk                                                                    0,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe                                                          8.930,00 EUR

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2009 bzw.

des Nachtrages 2009 nicht fest. Die HHST. ist für die Gemeinschaftsschule neu eingerichtet worden.  

 

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

Straßen, Wege, Plätze

Haushaltsstelle 6300.5100

 

Haushaltssoll                                                                                                       40.000,00 EUR

Anordnungssoll                                                                                                    42,904,09 EUR

Mehrausgabe                                                                                                         2.904,09EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk                                                                       0,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe                                                             2.904,09 EUR

 

Begründung:

Im Rahmen der Sanierung der Dorfstraße sind Mehrausgaben

für die Schachtregulierungen entstanden. 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)                                                               35.403,83 EUR

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung                           74,21 EUR

 

davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:

 

a)  zur Allgemeinen Rücklage                                                                                5.050,81 EUR

b)  zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (1) GemHVO                                        217,43 EUR

c)  zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO                                   30.061,38 EUR

die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung

nach § 82 GO bedürfen

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                                0,00 EUR

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn die im Haushaltsjahr 2009 Stand 31. Dezember 2009 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.834,09 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.

 

b)  Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2009 –   Stand

            31. Dezember 2009 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaus-

      halt in Höhe von 11.834,09 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushalts-

      überschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Westerhorn Liste der Haushaltsüberschreitungen 2009 (242 KB)      

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