Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-508
|
|
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 13.980,59 EUR
davon
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 401,61 EUR
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushal-
tes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der
Gruppierungsziffer 8600 = 4.979,65 EUR, Gruppierungsziffer
8691 = 1.144,91 EUR (Rückstellungsbetrag für die
Gebührenausgleichsrücklage) die nicht genehmigungspflichtig sind) 6.124,56 EUR
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 4.882,42 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 2.572,00 EUR
Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:
Schulen |
|
Schulkostenbeiträge –Sonderschulen- HHSt. 2700-6720 |
|
Haushaltssoll | 11.200,00 EUR |
Anordnungssoll | 13.995,00 EUR |
Mehrausgabe | 2.795,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 223,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.572,00 EUR |
|
|
Begründung: Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2009 bzw. des Nachtrages 2009 nicht fest. |
|
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 5.933,23 EUR
davon
1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
2. davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:
a) zur Allgemeinen Rücklage = 4.462,39 EUR
b) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-
ausgleichsrücklage) = 1.447,77 EUR
c) zur Sonderrücklage § 19 Abs. 4 (1) (Entschlammungsrücklage)
= 23,07 EUR
die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung
nach § 82 GO bedürfen.
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2009, -Stand 31. Dezember 2009,- entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 2.572,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Osterhorn Liste der Haushaltsüberschreitungen 2009 (241 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76