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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-508  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gertraut Labusch
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
25.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)                                                            13.980,59 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)                   401,61 EUR

 

2.  entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushal- 

tes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der

Gruppierungsziffer 8600 = 4.979,65 EUR, Gruppierungsziffer 

8691 = 1.144,91 EUR (Rückstellungsbetrag für die

Gebührenausgleichsrücklage) die nicht genehmigungspflichtig sind)      6.124,56 EUR

 

3.   sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

      2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung                       4.882,42 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                          2.572,00 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge –Sonderschulen-

HHSt. 2700-6720

 

Haushaltssoll

11.200,00 EUR

Anordnungssoll

13.995,00 EUR

Mehrausgabe

2.795,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

223,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.572,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2009 bzw. des Nachtrages 2009 nicht fest. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)                                                                 5.933,23 EUR 

 

davon

 

1.  sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

     von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung                       0,00 EUR

 

2. davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:

 

     a)  zur Allgemeinen Rücklage =                                                                       4.462,39 EUR

     b)  zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-

          ausgleichsrücklage) =                                                                                   1.447,77 EUR

     c)  zur Sonderrücklage § 19 Abs. 4 (1)  (Entschlammungsrücklage)

          =                                                                                                                        23,07 EUR

     die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung

     nach § 82 GO bedürfen.

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                                                                   0,00 EUR         

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2009, -Stand 31. Dezember 2009,- entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 2.572,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen. 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Osterhorn Liste der Haushaltsüberschreitungen 2009 (241 KB)      

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