Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-228
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt ist Mitglied im Städtebund Schleswig-Holstein. Gemäß der Satzung des Städtebundes bildet dieser eine Mitgliederversammlung. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ergeben sich aus § 9 Abs. 2 der Satzung und sind nach der Einwohnerzahl gestaffelt.
Für Städte mit bis zu 15.000 Einwohner/innen sind 4 Mitglieder in die Mitgliederversammlung des Städtebundes zu bestellen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung sollen in den Organen des Städtebundes ehrenamtlich und hauptamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder vertreten sein.
Die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein erfolgt durch Beschluss der Stadtvertretung gemäß § 39 Abs. 1 GO. § 15 GstG ist zu beachten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt folgende Vertreterinnen und Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtebundes zu bestellen:
1. Stellvertretung:
2. Stellvertretung:
3. Stellvertretung:
4. Stellvertretung:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76