Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-226
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Sachverhalt:
Die Stellvertretenden der Bürgermeisterin werden nach der Wahl durch den Vorsitzenden durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet.
Es wird hierfür folgender Text verlesen:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in ihr Amt als 1. stellvertretende/r Bürgermeister/in der Stadt Barmstedt ein.“
Gemäß § 57 e Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen/ Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennungsurkunde wird durch die Bürgermeisterin verlesen und ausgehändigt.
Die Stellvertretenden werden durch den Vorsitzenden/ die Vorsitzende der Stadtvertretung vereidigt und haben gemäß § 63 GO den Beamteneid mit folgendem Wortlaut zu leisten:
„Ich schwöre das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung// Kenntnisnahme // § 63 GO
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76