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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-226  

Betreff: Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der/ des 1. Stellvertreterin/ Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Kenntnisnahme
13.06.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stellvertretenden der Bürgermeisterin werden nach der Wahl durch den Vorsitzenden durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet.

 

Es wird hierfür folgender Text verlesen:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in ihr Amt als 1. stellvertretende/r Bürgermeister/in der Stadt Barmstedt ein.“

 

Gemäß § 57 e Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen/ Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Ernennungsurkunde wird durch die Bürgermeisterin verlesen und ausgehändigt.

 

Die Stellvertretenden werden durch den Vorsitzenden/ die Vorsitzende der Stadtvertretung vereidigt und haben gemäß § 63 GO den Beamteneid mit folgendem Wortlaut zu leisten:

 

Ich schwöre das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden.)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Stadtvertretung// Kenntnisnahme // § 63 GO


Anlage/n:

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