Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-199
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Sachverhalt:
Nach § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung eines von ihr gewählten Ausschusses (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 sowie über etwaige Einsprüche gegen das Wahlergebnis zu beschließen.
Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 66 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) von der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung zu wählen. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Die wahlrechtlichen Vorschriften der Ausschüsse nach § 46 GO gelten entsprechend.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 39 GKWG
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn wählt folgende Personen in den Wahlprüfungsausschuss:
1.
2.
3.
4.
5.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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