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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-199  

Betreff: Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
07.06.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung eines von ihr gewählten Ausschusses (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 sowie über etwaige Einsprüche gegen das Wahlergebnis zu beschließen.

 

Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 66 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) von der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung zu wählen. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

 

Die wahlrechtlichen Vorschriften der Ausschüsse nach § 46 GO gelten entsprechend.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 39 GKWG     


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn wählt folgende Personen in den Wahlprüfungsausschuss:

 

1.

2.

3.

4.

5.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

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