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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-195  

Betreff: Wahl der 1. Stellvertreterin/ des 1. Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.06.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach § 57 e Abs. 1 GO wählt die Stadtvertretungr die Dauer ihrer Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Bürgermeisterin. Für die Wahl der Stellvertretenden gilt § 33 Abs. 2 GO.

 

Gemäß § 33 Abs. 2 Go kann jede Fraktion das gebundene Vorschlagrecht beantragen. Das Vorschlagsrecht ergibt sich auf Grundlage der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5-1,5-2,5 usw. ergeben.

 

r die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO. Demnach ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen hat.

 

Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

 

Aufgrund der Sitzverteilung in der Stadtvertretung Barmstedt ergeben sich folgende Höchstzahlen:

 

 

Das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertreterin bzw. den 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin liegt demnach bei der CDU Fraktion.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 57 e GO


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt wählt Herrn/ Frau …. zum 1. Stellvertreter/ zur 1. Stellvertreterin der Bürgermeisterin.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

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