Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-195
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Sachverhalt:
Nach § 57 e Abs. 1 GO wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Bürgermeisterin. Für die Wahl der Stellvertretenden gilt § 33 Abs. 2 GO.
Gemäß § 33 Abs. 2 Go kann jede Fraktion das gebundene Vorschlagrecht beantragen. Das Vorschlagsrecht ergibt sich auf Grundlage der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5-1,5-2,5 usw. ergeben.
Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO. Demnach ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen hat.
Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Aufgrund der Sitzverteilung in der Stadtvertretung Barmstedt ergeben sich folgende Höchstzahlen:
Das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertreterin bzw. den 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin liegt demnach bei der CDU –Fraktion.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Entscheidung // § 57 e GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt wählt Herrn/ Frau …. zum 1. Stellvertreter/ zur 1. Stellvertreterin der Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76