Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-194
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Sachverhalt:
Gemäß § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die ständigen Ausschüsse, die Anzahl ihrer Mitglieder sowie das Aufgabengebiet. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn sind folgende Ausschüsse zu besetzen
a) Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses:
Zusammensetzung: | Aufgaben: |
3 Gemeindevertreter/-innen | Prüfung der Jahresrechnung |
b) Finanzausschuss:
Zusammensetzung: | Aufgaben: |
5 Gemeindevertreter/-innen | Finanzwesen, Steuern, Gebühren, Beiträge, Grundstückangelegenheiten, Personalangelegenheiten |
c) Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr:
Zusammensetzung: | Aufgaben: |
4 Gemeindevertreter/-innen und 3 Bürger/-innen, die der Gemeindevertretung angehören können. | Regional-, Kreisentwicklungs- und Bauleitplanung, Bau-, Wege- und Verkehrsangelegenheiten, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Brandschutz. |
d) Umweltausschuss:
Zusammensetzung: | Aufgaben: |
4 Gemeindevertreter/-innen und 3 Bürger/-innen, die der Gemeindevertretung angehören können. | Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Beteiligung an der |
e) Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport:
Zusammensetzung: | Aufgaben: |
4 Gemeindevertreter/-innen und 3 Bürger/-innen, die der Gemeindevertretung angehören können. | Soziale Angelegenheiten, Schulwesen, Kindergartenangelegenheiten, |
In die Ausschüsse zu c bis e können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der
Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Jede Fraktion kann stellvertretende Ausschussmitglieder als persönliche Stellvertreter
(persönliche Stellvertretung) vorschlagen. Das stellvertretende Mitglied einer Fraktion wird
tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion verhindert oder ein auf Vorschlag seiner
Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist.
Wahlverfahren:
Gemäß § 40 Abs. 3 GO ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Eine Abstimmung im En-Bloc-Verfahren ist zulässig, wenn niemand wiederspricht. Eine En-Bloc-Abstimmung setzt eine vorherige Absprache zwischen den Fraktionen voraus.
Die Fraktionen können gemäß § 46 Abs. 1 GO eine Wahl der Ausschussmitglieder nach der Verhältniswahl beantragen. Hierbei stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang über die Vorschlagslisten der Fraktionen ab.
Die Stimmen auf den Listen werden anschließend nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers (Teilung durch 0,5 - 1,5 -2,5 usw.) ins Verhältnis gesetzt. Die Wahlstellen werden anschließend in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt. Bei gleicher Höchstzahl bei der Zuteilung der letzten Wahlstellen entscheidet das Los, welches von der bzw. dem Vorsitzenden zu ziehen ist.
Für die stellvertretenden Mitglieder gelten diese Regelungen entsprechend.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 4 Hauptsatzung und § 45 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter/-innen wie folgt durchzuführen:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76