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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-170  

Betreff: Wahl der weiteren Vertreter/-innen sowie deren Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.06.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt ist Mitglied im Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau.

 

Der Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau bildet gemäß § 9 GKZ eine Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich gemäß § 5 der Verbandssatzung aus den Bürgermeister/-innen der verbandsangehörigen Gemeinden und acht weiteren Vertreter/-innen der Stadt Barmstedt zusammen. Die weiteren Vertreter/-innen werden von der Stadtvertretung gewählt. Wählbar sind Stadtvertreter/-innen sowie Bürger/-innen, die der Stadtvertretung angehören können.

 

Jede/r weitere gewählte/r Vertreter/in hat einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin.

 

r die Wahl der weiteren Vertreter/-innen der Verbandsversammlung gelten die Vorschriften für die Besetzung der Ausschüsse nach § 46 GO entsprechend.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 GKZ    


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Barmstedt wählt folgende weitere Vertreter/-innen und Stellvertreter-Innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim:

 

  1.                                                             ; Stellvertreter/in:
  2.                                                             ; Stellvertreter/in:
  3.                                                             ; Stellvertreter/in:
  4.                                                             ; Stellvertreter/in:
  5.                                                             ; Stellvertreter/in:
  6.                                                             ; Stellvertreter/in:
  7.                                                             ; Stellvertreter/in:
  8.                                                             ; Stellvertreter/in:  

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   


Anlage/n:

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