Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-170
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt ist Mitglied im Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau.
Der Zweckverband Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau bildet gemäß § 9 GKZ eine Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich gemäß § 5 der Verbandssatzung aus den Bürgermeister/-innen der verbandsangehörigen Gemeinden und acht weiteren Vertreter/-innen der Stadt Barmstedt zusammen. Die weiteren Vertreter/-innen werden von der Stadtvertretung gewählt. Wählbar sind Stadtvertreter/-innen sowie Bürger/-innen, die der Stadtvertretung angehören können.
Jede/r weitere gewählte/r Vertreter/in hat einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin.
Für die Wahl der weiteren Vertreter/-innen der Verbandsversammlung gelten die Vorschriften für die Besetzung der Ausschüsse nach § 46 GO entsprechend.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 GKZ
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt wählt folgende weitere Vertreter/-innen und Stellvertreter-Innen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76