Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-165
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Westerhorn ist Mitglied des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg.
Der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg bildet gemäß § 9 GKZ eine Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden und weiteren Vertreterinnen und Vertretern zusammen. Die Anzahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter regelt die Verbandssatzung.
Nach § 5 der Verbandssatzung errechnet sich die Anzahl der weiteren Vertreterinnen und Vertretern anhand der, zum Zeitpunkt der Wahl, eingebrachten Straßenfläche. Für eine Straßenfläche, die über 30.000 qm² hinausgeht, wird je angefangenen weiteren 30.000 qm² eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter gewählt.
Zum Zeitpunkt der Wahl hat die Gemeinde Westerhorn eine Straßenfläche von 90.203,86 qm². Somit wählt die Gemeindevertretung Westerhorn drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter für die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes.
Gemäß der Verbandssatzung hat jedes weitere Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Bürgermeister/ Die Bürgermeisterin wird im Verhinderungsfall durch seine/ ihre Stellvertreterinnen / Stellverteter vertreten.
Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften für die Bezetzung von Ausschüssen nach § 46 Abs. 1 GO entsprechend.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 9 Abs. 2 GKZ)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn wählt folgende weitere Mitglieder und Stellvertreter/-innen für die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
- ; Stellvertreter/in:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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