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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-163  

Betreff: Wahl der weiteren Vertreter-/innen für die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
12.06.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bokel ist Mitglied des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg.

 

Der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg bildet gemäß § 9 GKZ eine Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden und weiteren Vertreterinnen und Vertretern zusammen. Die Anzahl der weiteren Vertreterinnen und Vertretern regelt die Verbandssatzung.

 

Nach § 5 der Verbandssatzung errechnet sich die Anzahl der weiteren Vertreterinnen und Vertretern anhand der, zum Zeitpunkt der Wahl, eingebrachten Straßenfläche. Für eine Straßenfläche, die über 30.000 qm² hinausgeht, wird je angefangenen weiteren 30.000 qm² eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter gewählt.

 

Zum Zeitpunkt der Wahl hat die Gemeinde Bokel eine Straßenfläche von 72.065,16 qm². Somit wählt die Gemeindevertretung Bokel zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreterr die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes.

 

Gemäß der Verbandssatzung hat jedes weitere Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Derrgermeister/ Die Bürgermeisterin wird im Verhinderungsfall durch seine/ ihre Stellvertreterinnen/ Stellvertreter vertreten.

 

r die Wahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften für die Besetzung von Ausschüssen nach § 46 Abs. 1 GO entsprechend.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 9 Abs. 2 GKZ)     


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bokelhlt folgende Mitglieder und Stellvertreter-/innen für die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes:

 

  1.                                                       ; Stellvertreter/in:
  2.                                                       ; Stellvertreter/in:

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.       


Anlage/n:

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