Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-155  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder der Gemeindevertretung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
12.06.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden von der oder dem Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO.

 

Die Einführung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt werden.

 

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben insbesondere folgende Rechte:

Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).

 

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben außerdem folgende Pflichten:

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 Abs. 1 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).

 

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung jeder Gemeindevertreterin und jedes Gemeindevertreters per Handschlag entgegen:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag auf die gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie als Mitglied der Gemeindevertretung Bokel in Ihre Tätigkeiten ein.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 33 Abs. 5 GO


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner