Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-147
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Sachverhalt:
Der/ Die Bürgervorsteher/in wird gemäß § 33 Abs. 5 GO von dem Mitglied mit der längsten Zugehörigkeitsdauer zur Stadtvertretung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner bzw. ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in seine bzw. ihre Tätigkeit eingeführt.
Das dienstälteste Mitglied der Stadtvertretung verliest folgenden Verpflichtungstext und nimmt die Verpflichtung des Bürgervorstehers / der Bürgervorsteherin entgegen:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Bürgervorsteher/in der Stadt Barmstedt ein“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Kenntnisnahme// § 33 Abs. 5 GO
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76