Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-146
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung wählt gemäß § 33 Abs. 1 GO aus ihrer Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende unter Leitung des Mitgliedes, welches am längsten ununterbrochen der Stadtvertretung angehört. Die oder der Vorsitzende führt in Städten mit hauptamtlichem Bürgermeister/ hauptamtlicher Bürgermeistern die Bezeichnung Bürgervorsteher/ in nach § 33 Abs. 4 GO.
Die Wahl des Bürgervorstehers/ der Bürgervorsteherin erfolgt ohne besonderen Antrag nach § 40 Abs. 3 GO im Meiststimmenverfahren. Alle Mitglieder der Stadtvertretung sind hierbei vorschlagsberechtigt.
Nach § 33 Abs. 2 GO kann jede Fraktion das gebundene Vorschlagrecht verlangen..Bei diesem Wahlverfahren geht das Vorschlagrecht auf die Fraktionen über und die einzelnen Stadtvertreter/- innen sind nicht vorschlagsberechtigt. Das Vorschlagsrecht bestimmt sich auf der Grundlage der Fraktionsstärke. Jenes wird berechnet gemäß dem Auszählungsverfahren nach dem Prinzip von Sainte-Leguë/ Schepers in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitze der Fraktionen durch 0,5-1,5-2,5-usw. ergeben. Bei der Wahl nach dem gebundenen Vorschlagsrecht gilt § 39 Abs. 1 GO. Demnach ist eine vorgeschlagene Person gewählt wenn sie mehr Ja- als Nein- Stimmem hat
Haben zwei oder mehrere Fraktionen die gleiche Höchstzahl, so sind sie gleichwertig vorschlagsberechtigt und es wird über alle Vorschläge entsprechend § 39 Abs. 1 GO abgestimmt. Nach der Sitzverteilung der Stadtvertretung liegt das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion:
Gewählt wird, wenn niemand widerspricht durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Entscheidung// § 33 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt wählt Herrn/ Frau… zum Bürgervorsteher/ zur Bürgervorsteherin der Stadt Barmstedt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76