Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-143
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Sachverhalt:
Ein Entwurf zur Planzeichnung ist vorhanden und dieser Vorlage angefügt. Der Plangeltungsbereich stellt Straßenverkehrsflächen, Gemeinbedarfsflächen (GRZ 0,4 und II) sowie Flächen für die Wasserwirtschaft (RRB) dar. Hier ist noch zu klären, wie die Ausbildung des RRB erfolgen soll, ob ggf. eine Festsetzung als Versorgungsfläche erforderlich wird. Die Zufahrt zum Plangebiet wird dargestellt.
Textlich werden unter anderem zu folgenden Themen Festsetzungen getroffen:
• Art der baulichen Nutzung
• GFL-Recht (10 m breite für Vorfluter)
• Dachbegrünung (min. 50 % - intensiv)
• Knickschutz
Die Begründung liegt in den Grundzügen vor und wird nun um die Inhalte des WWK ergänzt und parallel der Umweltbericht von Frau Peters, der Landschaftsplanerin, fertiggestellt. Hierzu ist noch ein Gespräch mit der UNB erforderlich, um den Ausgleichsbedarf für den entfallenden Knick um das bestehende RRB abzustimmen. Herr von Drathen hat im WWK zur Umgrenzung des neu anzulegenden RRB auch einen geplanten Knick dargestellt. Ob dieser als Ersatz ausreichend ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Hierzu ist die Expertise von Frau Peters in Abstimmung mit der UNB abzuwarten. Sofern erforderlich müssten noch Ausgleichsflächen gefunden werden, auf denen der Ersatz zum Knick erbracht werden kann.
Mögliche Zeitplanung zum BP 16:
KW 20 / 21: Prüfung und Einarbeitung des Wasserwirtschaftlichen Konzeptes in den B- Plan durch AC
Bis Mitte/ Ende Juni: Abstimmung des Ausgleichsbedarfes mit der Unteren Naturschutzbehörde zum Thema Knickentfall (Ausgleichsmaßnahme) am bestehenden RRB durch AC und Fertigstellung der Entwurfsunterlagen insb. noch Umweltbericht (in diesem Zeitraum nochmal Vorabstimmung zu Planzeichnung und Textfestsetzungen mit der Gemeinde)
Ab Ende Juni: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch Bauausschuss und Gemeindevertretung
Für 30 Tage: Öffentliche Auslegung – Verfahrensführung durch AC
1 Woche: Auswertung der Stellungnahmen und Erstellung der Abwägung durch AC (sofern hieraus kein weiterer Abstimmungsbedarf entsteht, ist sehr zeitnah nächster Schritt möglich)
1 Woche: Aufbereitung Unterlagen für den Satzungsbeschluss durch AC
Ab Ende August: Satzungsbeschluss durch den Bauausschuss und die Gemeindevertretung
Der Zeitplan hängt sehr davon ab, wann die Gemeinde den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen kann. Ab dem Zeitpunkt kann mit ca. 2 Monaten bis zum Satzungsbeschluss gerechnet werden, sofern die Auslegung mit den Sitzungen zeitlich passend zusammenläuft und keine relevanten Themen in der Auslegung hervorgebracht werden zu denen Abstimmungsbedarf erforderlich wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 c Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Entwurf Planzeichnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 230515 Planz_BP16 (285 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76