Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-142
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Sachverhalt:
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop hat am 28.03.2023 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 mit einer 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Zuge der Berichtigung) und den Entwurf zum B-Plan Nr. 17 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Somit erfolgt hiermit die Benachrichtigung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 02.06.2023.
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird als eine von der Planung berührte Institution hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB informiert und zugleich im vorangestellten Sinne nach § 4 (2) BauGB gebeten, schriftlich zum Entwurf und den beigefügten Planunterlagen Stellung zu nehmen.
Die schriftliche Stellungnahme ist bis spätestens zum 5. Juni 2023 direkt an das Stadtplanungsbüro BIS·S zu übersenden.
Sollte sich die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen innerhalb dieser Frist nicht geäußert haben, geht die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop davon aus, dass Sie keine Anregungen vorzubringen hat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Entscheidung // § 4c Hauptsatzung und § 5 Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Bauleitplanung der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop wird unter Angabe folgender Anregungen zugestimmt.
Anregungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. B-Plan Nr. 19 – Entwurf Begründung
2. B-Plan Nr. 19 – Entwurf Auslegungsunterlagen
3. B-Plan Nr. 19 – Entwurf Gesamtplan
4. B-Plan Nr. 19 – Planzeichnung
5. B-Plan Nr. 19 – Schallgutachten
6. F-Plan 8. Änderung – Entwurf Planzeichnung
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