Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-140
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 32 a Abs. 1 GO können sich Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei.
Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern nur durch eine ausdrückliche Erklärung der einzelnen Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter gebildet. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung gegenüber dem Mitglied mit der längsten Dauer der Zugehörigkeit zur Stadtvertretung abgegeben werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
- Namen der fraktionsbildenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
- Name der Fraktion
- Namen der bzw. des Fraktionsvorsitzenden
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern handschriftlich unterzeichnet sein.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 32 a GO
Anlage/n:
- Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden (66 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76