Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-139
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 a Abs. 1 GO können sich Gemeindevertreter-/innen durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei.
Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern nur durch eine ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreter-/innen gebildet. Die Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung gegenüber dem Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung abgegeben werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
- Namen der fraktionsbildenden Gemeindevertreter-/innen
- Name der Fraktion
- Namen der bzw. des Fraktionsvorsitzenden und Stellvertretung
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern handschriftlich unterzeichnet sein. Sie wird nach der Entgegennahme durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeitsdauer verlesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 32 a GO
Anlage/n:
- Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erklärung über die Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden (87 KB) |
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