Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-113  

Betreff: Energetische Quartiersentwicklung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Bis zum 31.12.2023 besteht die Möglichkeit über die IB-SH eine Förderung für energetische Quartiersentwicklung mit einer Förderquote von 90 % zu erhalten. Mit dieser Aktion können technische und wirtschaftliche Energiesparpotentiale in der Gemeinde aufgezeigt werden. Ein Ziel dieser Aktion kann ein Maßnahmenkatalog sein, der die Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Prioritäten von Sanierungsmaßnahmen darstellt.

 

r die Erarbeitung des Quartierskonzeptes wird ein Ingenieurbüro für Energiemanagement benötigt. Als Zeitraum ist ein Jahr angesetzt. In diesem Zeitraum soll die Aktion unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und mit Aktivierung der Bürger ausgearbeitet werden. Es können auch Mustersanierungen für verschiedene Gebäudetypen vorgestellt werden.

 

Die Ingenieurleistungen sind entsprechend den rderbedingungen auszuschreiben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Entscheidung der Gemeindevertretung. 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt die Verwaltung mit der Vergabe des energetischen Energiekonzeptes und der Beantragung der Fördermittel hierfür zu beauftragen.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die Kosten für ein energetisches Quartierskonzept sind als außerplanmäßige Ausgaben zu beschließen. Die Höhe steht erst nach der Ausschreibung fest. Die kosten werden aktuell auf ca. 50.000,- € Netto geschätzt.]        


Anlage/n:

IB-SH energetische Quartiersentwicklung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IB-SH energetische Quartiersentwicklung (3137 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner