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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-109  

Betreff: Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
24.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise zur Verfügung.

 

Der zur Verfügung gestellte „Billigkeitsfonds“ dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen. Es können bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden. 

 

Per Schreiben vom 22.02.2023 werden dem Amt Hörnerkirchen Mittel in Höhe von 6.236,97 zur Verfügung gestellt. Die Mittel müssen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.09.2023 eingesetzt wordern sein, eine Abrechnung muss mit einem Verwendungsnachweis bis zum 15.03.2024 erfolgen.

 

Die Mittelverteilung kann entsprechend der Billigkeitsrichtlinie vom 05.12.2022 erfolgen.

 

Seitens der Verwaltung wird folgende Verteilung der Mittel vorgeschlagen:

 

Institution

Betrag

Zweck

SV rnerkirchen, inkl. Teestube

1.500,00 €

Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit

Ferienpassaktion

2.000,00 €

Bezuschussung der Ferienfahrten

DLRG

500,00 €

Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit

Kirchengemeinde Hörnerkirchen

436,97 €

Soziales Projekte im Amtsbezirk

Sozialverband Hörnerkirchen

400,00 €

Soziale Angebote

Schulverein Hörnerkirchen

400,00 €

Zuschussgewährungen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die Mittel aus dem Billigkeitsfonds in Höhe von 6.236,97 € zu verteilen:

 

Institution

Betrag

Zweck

SV Hörnerkirchen, inkl. Teestube

1.500,00 €

Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit

Ferienpassaktion

2.000,00 €

Bezuschussung der Ferienfahrten

DLRG

500,00 €

Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit

Kirchengemeinde Hörnerkirchen

436,97 €

Soziales Projekte im Amtsbezirk

Sozialverband Hörnerkirchen

400,00 €

Soziale Angebote

Schulverein Hörnerkirchen

400,00 €

Zuschussgewährungen

 

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnacheises, der bis zum 30.09.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss. Sofern nicht alle Mittel abgerufen werden, erfolgt eine Verteilung des Restbetrages über das jährliche Weihnachtshilfswerk.  


Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel des Billigkeitsfonds betragen 6.236,97. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Es erfolgen Aufwendungen in gleicher Höhe, die bis spätestens zum 30.09.2023 verbraucht und bis zum 15.03.2024 mit dem Kreis Pinneberg abgerechnet werden müssen.   


Anlage/n:

Bewilligung Billigkeitsmittel

Billigkeitsrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bewilligung Billigkeitsmittel (146 KB)      
Anlage 2 2 Billigkeitsrichtlinie (3920 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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