Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-109
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Sachverhalt:
Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise zur Verfügung.
Der zur Verfügung gestellte „Billigkeitsfonds“ dient der flexiblen Unterstützung und Entlastung der Empfänger von Transferleistungen sowie der Haushalte mit geringem Einkommen. Es können bestehende und kurzfristig umzusetzende neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden.
Per Schreiben vom 22.02.2023 werden dem Amt Hörnerkirchen Mittel in Höhe von 6.236,97 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel müssen im Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.09.2023 eingesetzt wordern sein, eine Abrechnung muss mit einem Verwendungsnachweis bis zum 15.03.2024 erfolgen.
Die Mittelverteilung kann entsprechend der Billigkeitsrichtlinie vom 05.12.2022 erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird folgende Verteilung der Mittel vorgeschlagen:
Institution | Betrag | Zweck |
SV Hörnerkirchen, inkl. Teestube | 1.500,00 € | Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit |
Ferienpassaktion | 2.000,00 € | Bezuschussung der Ferienfahrten |
DLRG | 500,00 € | Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit |
Kirchengemeinde Hörnerkirchen | 436,97 € | Soziales Projekte im Amtsbezirk |
Sozialverband Hörnerkirchen | 400,00 € | Soziale Angebote |
Schulverein Hörnerkirchen | 400,00 € | Zuschussgewährungen |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt die Mittel aus dem Billigkeitsfonds in Höhe von 6.236,97 € zu verteilen:
Institution | Betrag | Zweck |
SV Hörnerkirchen, inkl. Teestube | 1.500,00 € | Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit |
Ferienpassaktion | 2.000,00 € | Bezuschussung der Ferienfahrten |
DLRG | 500,00 € | Insbesondere Kinder- und Jugendarbeit |
Kirchengemeinde Hörnerkirchen | 436,97 € | Soziales Projekte im Amtsbezirk |
Sozialverband Hörnerkirchen | 400,00 € | Soziale Angebote |
Schulverein Hörnerkirchen | 400,00 € | Zuschussgewährungen |
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnacheises, der bis zum 30.09.2023 der Stadt Barmstedt vorgelegt werden muss. Sofern nicht alle Mittel abgerufen werden, erfolgt eine Verteilung des Restbetrages über das jährliche Weihnachtshilfswerk.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel des Billigkeitsfonds betragen 6.236,97 €. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Es erfolgen Aufwendungen in gleicher Höhe, die bis spätestens zum 30.09.2023 verbraucht und bis zum 15.03.2024 mit dem Kreis Pinneberg abgerechnet werden müssen.
Anlage/n:
Bewilligung Billigkeitsmittel
Billigkeitsrichtlinie
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bewilligung Billigkeitsmittel (146 KB) | ||||
2 | Billigkeitsrichtlinie (3920 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de