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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-100  

Betreff: Änderung des Gemeindegebietes gemäß § 14 GO i.V.m. § 15 GO
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
22.05.2023 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
23.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen plante im November 2018 den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 für den nordöstlichen Bereich entlang der Rosentwiete. Um mit der dortigen Bebauung her an die K16 heranrücken zu können, sollte von der 15 m langen Anbauverbotszone nach § 29 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) befreit werden. Ein ca. 150 m langes Teilstück der Rosentwiete, welches von dem B-Plan Nr. 13 nicht berührt ist, aber mit dem restlichen Teilstück der Rosentwiete einen einheitlichen Straßenzug bildet, liegt auf Westerhorner Gemeindegebiet. Aus gegenseitigem Entgegenkommen zwischen Kreis und der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sollte daher unter der notwenigen Beteiligung der Gemeinde Westerhorn die anliegende Vereinbarung geschlossen werden.

 

Um diese Vereinbarung nun zu erfüllen, muss vorerst die Gemeindegrenze entsprechend verschoben werden. Die momentane Lage sowie die Lage nach der Verschiebung der Gemeindegrenze können Sie den anliegenden Lageplänen entnehmen. Das Teilstück der Rosentwiete liegt zukünftig nicht mehr auf Westerhorner Gemeindegebiet, sondern ist dann der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zugehörig.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 c Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Der Änderung des Gemeindegebietesr ein ca. 150 m langes Teilstück der Rosentwiete südlich und östlich der „Bahnhofstraße“ sowie südwestlich des „Hegebuschs“ vom Gebiet der Gemeinde Westerhorn zu Gebiet der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

 

1. Vereinbarung zur Umwidmung der K16

2. Lageplan Gemeindegrenze aktuell

3. Lageplan Gemeindegrenze zukünftig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Lageplan_Gemeindegrenze_aktuell (203 KB)      
Anlage 3 3 Lageplan_Gemeindegrenze_zukünftig (230 KB)      

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