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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-075  

Betreff: Vollstreckung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
24.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2021 übernimmt der Kreis Pinneberg die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungenr das Amt Hörnerkirchen und die zugehörigen Gemeinden.  

Die Zusammenarbeit zwischen der Finanzbuchhaltung des Amtes Hörnerkirchen und dem Vollstreckungsteam des Kreises Pinneberg verläuft bisher sehr gut.

Aus der anliegenden Erledigungsstatistik ist ersichtlich, dass die Vollstreckungsfälle, je nach Aufwand, über Erledigungskürzel in 4 Stufen abgerechnet werden.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 102 Vollstreckungsfälle abgerechnet, davon 20 lle mit eigenen Forderungen, 24lle von anderen Gemeinden und 58 Amtshilfeersuchen vom Beitragsservice, IHK usw. Letztere werden uns nicht berechnet, der Kreis erhält von diesen Institutionen eine Aufwandspauschale pro Ersuchen, weshalb sie separat ausgewiesen werden.

Bezüglich der Erledigungsquote ist zu bemerken: Positiv sind Fälle dann, wenn der Forderungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte. Die Quote zeigt somit das Verhältnis von vollständig erledigten Fällen an, zu denen, die erfolglos an uns zurückgegeben werden mussten. Die Gesamterledigungsquote liegt bei 79,4 %, Näheres ist dem Anhang zu entnehmen.

 

Zum 01.01.2023 wurden die Abrechnungskonditionen vom Kreis Pinneberg erhöht und damit dem tatsächlichen Aufwand des Kreises angepasst.

Die Auswirkungen sind folgender Übersicht zu entnehmen:

 

 

Abgerechnete Fälle in 2022

Fallpauschale - Alt -

Fallpauschale - Neu -

Erhöhung um

Abrechnung 2022

re mit neuer FP

Stufe 1

21

20 €

33 €

65 %

420 €

693 €

Stufe 2

20

38 €

50 €

32 %

760 €

1.000 €

Stufe 3

1

49 €

60 €

22 %

49 €

60 €

Gesamt

42 

 

 

 

1.229 €

1.753 €

 

Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 524 € auf Basis der Abrechnungsfälle aus 2022.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Kenntnisnahme // § 10 AO


Anlage/n:

Erledigungsstatistik Amt Höki-Jahr 22

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erledigungsstatistik Amt Höki_Jahr 22 (43 KB)      

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