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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-054  

Betreff: Bestätigung der Wahl des Wehrführers der FF Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
16.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 06.01.2023 Herrn Joachim Hensel erneut zum Wehrführer gewählt.

Nach § 11 Absatz 3 Brandschutzgesetz (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr, also der Gemeindevertretungen der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn. Der Kreis Pinneberg ist als Aufsichtsbehörde über die Zustimmung anschließend zu informieren.

 

Die Überreichung der Ernennungsurkunde sowie die Vereidigung des neu gewählten Wehrführers erfolgt nach Zustimmung der Gemeindevertretungen durch den Bürgermeister. Der Wehrführer wird dann offiziell für die Dauer von sechs Jahren durch den Bürgermeister in sein Amt eingeführt.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung Osterhorn in dieser Sitzung und der der Zustimmung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, erfolgt die Überreichung der Ernennungsurkunde und die Vereidigung von Herrn Joachim Hensel in der Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen. Ein genauer Termin der Sitzung steht momentan nicht fest.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig sind gemäß § 28 GO die Gemeindevertretungen der Gemeinden Osterhorn und Brande-Hörnerkirchen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn stimmt der Wahl von Herrn Joachim Hensel zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn zu.


 

Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

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