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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-052  

Betreff: 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
21.03.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.04.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in die Hauptsatzung folgende Änderungen eingearbeitet:

 

  1. In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 wurde das Thema Ausschussbesetzungen durch einen Fraktionsantrag der Grünen-Fraktion erstmals besprochen. Die Grünen hatten zu dieser Zeit beantragt die Verhältnisse zwischen den Stadtvertreter/innen und den bürgerlichen Mitgliedern in Auschüssen anzupassen, um den bürgerlichen Mitgliedern eine bessere Möglichkeit zu bieten politisch aktiv zu werden. Der Antrag wurde seinerzeit zurückgezogen, mit der Bitte diesen zum Ende der Wahlzeit erneut zu beraten. Dieser Antrag wurde durch die Verwaltung in die anliegende Änderungssatzung eingearbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Gemeindeordnung immer mehr Stadtvertreter/innen als bürgerliche Mitglieder in einem Ausschuss vertreten sein müssen. Die Hauptsatzung gibt hier eine höchstgrenze der bürgerlichen Mitglieder vor. Es ist auch weiterhin möglich, von der Zahl der bürgerlichen Mitglieder nach der Hauptsatzung bei der Ausschussbesetzung abzuweichen, soweit insgesamt mehr Stadtvertreter/innen in einem Ausschuss sind.

 

  1. Der Absatz 3 aus dem § 15 der Hauptsatzung wird gestrichen. Ein Bekanntmachungshinweis in der Zeitung für die Veröffentlichung von Satzungen und Verordnungen ist gemäß der Bekanntmachungsverordnung nicht notwendig. Ein Bekannmachungshinweis ist mit Kosten von ca. 120,- € pro Bekanntmachung verbunden. Dieses Geld kann in der Zukunft eingespart werden. Zusätzlich wird das Bekanntmachungsverfahren flexibler und einfacher.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8 a Hauptsatzung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO  


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Der 2. Änderungsatzung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt wird zugestimmt. Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Durch die Streichung des Absatzes 3 aus dem § 15 der Hauptsatzung ergibt sich eine Kostenersparnis von ca. 120,- pro Bekanntmachung.

 


Anlage/n:

 

- 2. Änderung der Haupsatzung der Stadt Barmstedtnderungssatzung)

- Lesefassung der der Stadt Barmstedt inkl. der 2. Änderung

- Überarbeitung Hauptsatzung der Stadt Barmstedt - Kommentierte Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Überarbeitung Hauptsatzung Stadt Barmstedt - Kommentierte Änderung (622 KB)      
Anlage 2 2 Lesefassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt inkl. 2. Änderung (462 KB)      
Anlage 3 3 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (Änderungssatzung) (393 KB)      

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