Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-050
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Osterhorn hat in ihrer Sitzung vom 03.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ gefasst. Das ca. 0,3 ha große Plangebiet umfasst eine im Außenbereich der Gemeinde Osterhorn liegende Fläche. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche als gemischte Baufläche aus. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungplanes soll der Flächennutzungsplan an die Planungsziele angepasst werden. Um die Wohnnutzung langfristig im Gemeindegebiet zu sichern, wird für das Plangebiet eine Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenstandslos werden, ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Geplant ist ein reines Wohngebiet im Plangebiet zu entwickeln. Die frühzeitige Beteilligung der Träger öffentlicher Belange und eine Öffentlichkeitsveranstaltung wurden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Stellungnahmen sind in der anliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst. In der Zwischenzeit wurden ein Geruchsgutachten, sowie ein wasserwirtschaftliches Konzept erstellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Hauptsatzung i.V.m. § 27 u. 28 GO
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 südlich „Kloster“, westlich des „Brander Weg“ und östlich der „Dorfstraße“ und die Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegen und die beteilligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 vorhanden.
Anlage/n:
1. Entwurf der Planzeichung - Teil A
2. Entwurf der textlichen Festsetzungen - Teil B
3. Entwurf der Begründung
4. Abwägungstabelle zur Beteilligung der TöB
5. Abwägungstabelle der Bürgerinen und Bürger
6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
7. Geruchsgutachten
8. Wasserwirtschaftliches Konzept
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